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Bildungsurlaub in Thüringen

Unter einem Bildungsurlaub versteht man im Allgemeinen eine spezielle Urlaubsform, die nicht in erster Linie der Erholung dient. Der Arbeitnehmer wird stattdessen für eine politische oder berufliche Weiterbildung freigestellt. Bereits in den 1970er-Jahren verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland dazu, bezahlten Bildungsurlaub zu gewährleisten. Die betreffende Gesetzgebung erfolgt allerdings nicht auf Bundesebene, schließlich ist die Bildungshoheit Bestandteil der Kulturhoheit der Länder und demzufolge Ländersache.

Heutzutage liegt der Fokus bei einem Bildungsurlaub üblicherweise im berufsbezogenen Bereich, so dass die politische Bildung in diesem Bereich an Bedeutung verloren hat. Ein Bildungsurlaub dient somit zumeist der beruflichen Qualifizierung. Wer sich für einen Bildungsurlaub interessiert und diese Möglichkeit nutzen will, um sich einer Weiterbildung zu widmen, unterliegt dem Bildungsurlaubsgesetz des betreffenden Bundeslandes. Im Freistaat Thüringen sind Bildungsurlaube demnach im Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz geregelt.

Bildungsfreistellung in Thüringen ab dem 1. Januar 2016

Zum 1. Januar 2016 trat das neue Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz in Kraft und sichert seitdem Arbeitnehmern einen bezahlten Bildungsurlaub von bis zu fünf Tagen jährlich zu. Anerkannte Bildungsveranstaltungen existieren in den Bereichen Ehrenamt, Gesellschaftspolitik und Arbeitswelt. Wer sich die Gesetzgebung zunutze machen möchte und in den Genuss einer Bildungsfreistellung kommen will, muss spätestens acht Wochen vor Lehrgangsbeginn einen entsprechenden Antrag beim Arbeitgeber stellen. Spätestens vier Wochen vor dem geplanten Bildungsurlaub muss der Arbeitgeber dem zustimmen oder die Bildungsfreistellung unter Angabe konkreter Gründe schriftlich ablehnen. Für den Fall, dass der Arbeitgeber seine Entscheidung fehlerhaft mitteilt und nicht die vorgeschriebene Form wahrt, wird von einer Zustimmung ausgegangen. Wie auch beim klassischen Erholungsurlaub wird das Gehalt fortgezahlt. Die anfallenden Gebühren für die Bildungsmaßnahme sind dahingegen vom Teilnehmer selbst zu tragen und werden in der Regel nicht vom Arbeitgeber übernommen. Handelt es sich um eine Qualifizierung, die dem Unternehmen einen großen Nutzen verspricht, sind abweichende Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber aber durchaus möglich.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub in Thüringen?

Geht es um einen Bildungsurlaub in Thüringen nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz ist es von besonderem Interesse, wer diesen in Anspruch nehmen kann. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport liefert diesbezüglich detaillierte Informationen und legt zunächst fest, dass diese Regelung ausschließlich für Unternehmen mit mindestens fünf Beschäftigten gilt. Weiterhin muss sich der Firmensitz im Freistaat Thüringen befinden.

Treffen diese Bedingungen zu, können die folgenden Personen, sofern sie bereits seit mindestens sechs Monaten in dem betreffenden Unternehmen beschäftigt sind, ihren gesetzlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung geltend machen:

  • Auszubildende
  • Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen
  • Beschäftigte in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen
  • in Heimarbeit Beschäftigte
  • Beamte
  • Richter