Pharmazie (Dipl.-Pharm.)

EIne für Apotheker hinausgehende Hochschulprüfung am Institut für Pharmazie, durch die der Absolvent seine Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten nachweisen soll.
Das Diplomverfahren ist eine über der Approbation für Apotheker hinausgehende Hochschulprüfung am Institut für Pharmazie er Biologisch-Pharmazeutischen Fakultät, durch die der Absolvent seine Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten nachweisen soll. Es müssen Lehreranstaltungen von mindestens 2 SWS belegt und eine Diplomarbeit innerhalb von 8 Monaten angefertigt werden. Die Lehrveranstaltungen sollen der Vertiefung der Kenntnisse auf dem pharmazeutischen Spezialgebiet dienen. Sie können Vorlesungen in nahestehenden Fachgebieten einschießen. Die pharmazeutischen Spezialgebiete werden ausgewählt aus der - Pharmazeutischen Chemie, - Pharmazeutischen Biologie, - Arzeneiformenlehre, - Phrmakologie und Toxikologie, - Klinische Pharmazie, - Industriepharmazie, - Geschichte der Pharmazie.

Pharmazie (Dipl.-Pharm.)