Ziele des Ergänzungsstudiums:
Vermittlung vertiefter Kenntnisse im Arbeitsrecht und Personalwirtschaft;
Vermittlung von Kenntnissen über die Analyse arbeitsrechtlicher und personalwirtschaftlicher Interdependenzen;
Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten der Absolvent(inn)en auf dem Arbeitsmarkt.
Möglichkeiten des Studienbeginns:
während eines wirtschafts- bzw. rechtswissenschaftlichen Studiums an der Friedrich-Schiller-Universität, oder
nach der Diplomprüfung bzw. dem 1. Juristischen Staatsexamen, oder
zum Teil während des herkömmlichen Studiums und zum Teil nach der Diplomprüfung bzw. dem 1. Juristischen Staatsexamen.
