Ergänzungsstudium Arbeitsrecht und Personalwirtschaft

Das Ergänzungsstudium vermittelt Kenntnisse über die Analyse arbeitsrechtlicher und personalwirtschaftlicher Interdependenzen.
Ziele des Ergänzungsstudiums: Vermittlung vertiefter Kenntnisse im Arbeitsrecht und Personalwirtschaft; Vermittlung von Kenntnissen über die Analyse arbeitsrechtlicher und personalwirtschaftlicher Interdependenzen; Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten der Absolvent(inn)en auf dem Arbeitsmarkt. Möglichkeiten des Studienbeginns: während eines wirtschafts- bzw. rechtswissenschaftlichen Studiums an der Friedrich-Schiller-Universität, oder nach der Diplomprüfung bzw. dem 1. Juristischen Staatsexamen, oder zum Teil während des herkömmlichen Studiums und zum Teil nach der Diplomprüfung bzw. dem 1. Juristischen Staatsexamen.

Ergänzungsstudium Arbeitsrecht und Personalwirtschaft