Das Angebot umfasst 6 Pflicht- und 2 Wahlpflichtmodule sowie ein obligatorisches Praktikum.
Die Module des Pflichtbereichs sind: P1 Synchronische und Vergleichende Sprachwissenschaft in ihrer Bedeutung für Deutsch als Fremdsprache (theoretical and applied linguistics); P2 Theorie und Praxis der Entwicklung fremdsprachlicher Fertigkeiten (rezeptives und produktives Sprachhandeln); P3 Berufs- und fachbezogener Deutschunterricht Theorie und Empirie; P4 Multi- und telemediale Lernumgebungen und autonomes Lernen; P5 Spezielle Felder des Erwerbs und der Vermittlung von Fremd- und Zweitsprachen unter besonderer Berücksichtigung berufsbezogener Aspekte; P6 Theorie und Empirie der Mehrsprachigkeit und der interkulturellen Kommunikation. Die Module des Wahlpflichtbereichs sind: W1 Qualitätssicherung und Evaluation / Prüfen und Testen; W2 Kultur- und sozialwissenschaftliche Aspekte der Landeskunde aus fremdsprachendidaktischer Perspektive; W3 Lehrmedienforschung / Lehrwerkanalyse und -kritik; W4 Literatur- und kulturwissenschaftliche Aspekte der Fremdsprachendidaktik. Ein Modul ist abgeschlossen, wenn mindestens zwei Veranstaltungen (4 SWS) des Modulbereichs erfolgreich absolviert sind. Der Nachweis des Modulabschlusses erfolgt über ein Zertifizierungssystem. Weitere Themenbereiche, die mit dem fachlichen Profil von Deutsch als Fremdsprache in Verbindung stehen, können auf Antrag anerkannt werden. Während des Studiums ist ein mindestens vierwöchiges DaF/DaZ-Unterrichtspraktikum zu absolvieren (mindestens 20 Stunden Hospitation, 5 Stunden eigene Unterrichtsversuche). Die an dem Masterstudiengang beteiligten Hochschulen erkennen die an den Partnerhochschulen erbrachten Studienleistungen an. Grundlage des Anrechnungsverfahrens ist das Europan Credit Transfer System (ECTS). Das Studium schließt mit einer Prüfung ab. Die Master-Prüfung besteht aus einer mündlichen Abschlussprüfung (eine Stunde), einer Fachklausur (vier Stunden) und der Masterarbeit Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer an der Friedrich-Schiller-Universität immatrikuliert ist, im Studiengang mindestens 36 SWS (6 Pflicht- und 2 Wahlpflichtmodule) absolviert hat, sechs mit mindestens ausreichend bewertete Leistungsnachweise erbracht hat, davon zwei schriftliche Hausarbeiten und einen Praktikumsnachweis erworben hat.
