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BOLOGNA-PROZESS: |
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1999 wurde in Bologna (Italien) der Grundstein gelegt für einen Reformprozess, der seitdem unter dem Schlagwort "Bologna-Prozess" bekannt geworden ist. Ziel dieses Reformprozesses ist es, bis zum Jahr 2010 einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen. An diesem Prozess sind alle Mitglieder der Europäischen Union und darüber hinaus beteiligt. Nach der Bologna-Deklaration wurden 2001 das Salamanca-Abkommen und das Prager Communiqué beschlossen, 2003 das Berliner Communiqué, an dem über 40 europäische Staaten teilnahmen. | |
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Die Kernpunkte des Bologna-Prozesses sind: | |
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Darüber hinaus sollen die Studierenden mehr an der Gestaltung des Hochschulraums beteiligt werden (Übergang vom lehrzentrierten Bildungssystem zu einem lernzentrierten Bildungssystem). Das Studium soll Teil des lebenslangen Lernens werden, der europäische Hochschulraum soll attraktiver werden. Bis 2010 sollen die Hochschulabschlüsse Bachelor und Master europaweit eingeführt werden. Das bedeutet, dass die in Deutschland bekannten Diplom- und Magisterabschlüsse sowie Staatsexamen sukzessive auf das Bachelor/Master-System umgestellt werden. Aktuell werden ca. ein Viertel der Abschlüsse in Deutschland als Bachelor- oder Masterstudiengang angeboten, Tendenz steigend. Vertreter der deutschen Wirtschaft unterzeichneten 2004 das Memorandum "Bachelor Welcome!". Die Thüringer Hochschulen sind Pioniere bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses: Die Universität Erfurt bietet als eine der ersten Hochschulen Deutschlands seit 1999 Bachelorstudiengänge an. Für die Bachelor- und konsekutiven Mastergrade werden folgende Bezeichnungen verwendet |
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Fachergruppen: Sprach- und Kulturwissenschaften, Sport, Sportwissenschaft, Sozialwissenschaft, Kunstwissenschaft: Bachelor/Master of Arts (B.A. / M.A.) | |
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Fächergruppen: Mathematik, Naturwissenschaften, Medizin (betrifft nicht die staatlich geregelten Studiengänge), Agrar, Forst- und Ernährungswissenschaften: Bachelor/Master of Science (B.Sc./ M.Sc.) | |
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Fächergruppe Naturwissenschaften Bachelor/Master of Science (B.Sc./M.Sc.) | |
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Fächergruppe Wirtschaftswissenschaften Bachelor/Master of Arts (B.A./M.A.) | |
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Fächergruppe Rechtswissenschaften: Bachelor/Master of Laws (LL.B. / LL.M.) . | |
Quelle: Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditiertung von Bachelor- und
Masterstudiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 21.04.2005)
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Neben den Bezeichnungen Bachelor und Master existieren synonym auch die Titel Bakkalaureus und Magister (B.A. heißt dann Bakkalaureus Artium; M.A. heißt dann Magister/Magistra Artium).
Gestuftes Studiensystem: Die Unterteilung des Studiums in Bachelor (ca. 6 Semester) und Master (ca. 4 Semester) erlaubt es den Studierenden, nach dem Bachelorabschluss zu entscheiden, ob sie weiter studieren möchten (in einem Masterstudiengang) oder ob sie ins Berufsleben eintauchen möchten. Mit einem Bachelorabschluss ist es auch nach einigen Jahren im Beruf möglich, zu einem Masterstudiengang zugelassen zu werden. Teilweise ist dies sogar berufsbegleitend möglich. Der Bachelor ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss und die Voraussetzung für ein Masterstudium. Die Ausbildung soll eine Basis für verschiedene Berufsfelder und Tätigkeiten geben, es werden Grundlagenwissen und Schlüsselkompetenzen vermittelt. Die Vertiefung und weitere Spezialisierung erfolgt während eines Masterstudiums. Es ist die Basis für eine Promotion und soll zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten und Forschen qualifizieren. Je nach Ausrichtung sind Masterprogramme eher anwendungs- oder forschungsorientiert. Konsekutive Masterprogramme bauen auf einem zuvor erworbenen Bachelor mit fachspezifischen Inhalten auf. Ein eigenständiger (weiterbildender) Master ist unabhängig von einem bestimmten Bachelorprogramm, ein Bachelorabschluss ist aber dennoch Voraussetzung. Bei eigenständigen Masterprogrammen werden neben einem Bachelorabschluss oft auch bestimmte Erfahrungen aus dem Berufsleben gefordert. Modulare Studiengänge: Ein Modul ist ein Baustein eines Studienangebots oder mehrerer Studienangebote. Neben reinem Fachwissen als Lernziel eines Moduls sollen auch Anwendungs-, Methoden- und Schlüsselkompetenzen vermittelt werden (z.B. Problemlösekompetenz). Bei der Konzeption von Modulen soll nicht das Fachwissen allein entscheidend sein, sondern auch die vermittelten Kompetenzen. Kompetenzen sind im Sinne des lebenslangen Lernens langlebiger als Fachwissen, da dieses stets Gefahr läuft, zu veralten. Modularisierte Studiengänge sind international besser kompatibel, der Studienaufbau wird flexibler, die Mobilität der Studierenden steigt, wenn sie z. B. ein Auslandssemester absolvieren möchten oder müssen. Insgesamt sollen alle Studiengänge durch die Modularisierung transparenter werden und ein effektives und zügiges Studium ermöglichen. ECTS Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) ist ein wichtiger Baustein, um einen europäischen Hochschulraum zu realisieren. Das ECTS soll das Studium transparenter und europaweit besser vergleichbar machen und Studienortwechsel erleichtern. Den Kern des ECTS bilden die Credits oder deutsch Leistungspunkte (LP). Sie sind die neue "Währung", in der der zeitliche Aufwand eines Studiums bzw. für den Erweb bestimmter Kompetenzen gemessen wird. So müssen nach einer EU-Vorgabe bei einem Vollzeitstudium 30 LP pro Semester vergeben werden. Dabei werden zwischen 25 und 30 Arbeitsstunden pro LP angesetzt. Für jede Prüfungsleistung, die ein Studierender im Rahmen eines Moduls erfolgreich absolviert, bekommt er eine bestimmte Anzahl LP (z. B. 6 LP für eine Hausarbeit). Diese "Punkte" werden ihm auf seinem "Studienkonto" gutgeschrieben. Wechselt ein Studierender die Hochschule oder den Studiengang, so können bereits erbrachte Prüfungsleistungen einfacher verrechnet werden, die Mobilität während des Studiums wird so erhöht. Leistungspunkte geben Auskunft über bestandene Prüfungen oder Module, eine Benotung stellen sie nicht dar. Die Benotung einer Prüfungsleistung erfolgt unabhängig von den Leistungspunkten. Ein Absolvent eines viersemestrigen Masterstudiums hat sich immer 120 LP erarbeitet, ob mit der Endnote 1,0 oder 4,0. Qualitätssicherung und Akkreditierung Der Bologna-Prozess gibt Empfehlungen, wie Studiengänge künftig evaluiert (bewertet) werden sollen. Hierzu gehört eine Evaluation durch die Studierenden (meist über anonyme Fragebögen, z. T. auch durch Gruppendiskussionen und andere Evaluationsfverfahren) ebenso wie eine Evaluation durch die Hochschule selbst (Überprüfung der Lernziele und Module, Prüfung der "Studierbarkeit" etc.). Zusätzlich sollen alle Studiengänge akkreditiert werden, d.h. durch neutrale Akkreditierungsagenturen von außen beurteilt werden. (Eine Art "Hochschul-TÜV"). Wie beim Auto-TÜV auch gilt eine erfolgreiche Akkreditierung nicht ewig, sie muss ca. alle fünf Jahre neu durchgeführt werden. Der "Akkreditierungsrat für die Akkreditierung von Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister", eingerichtet durch die Kultusministerkonferenz und die Hochschulrektorenkonferenz setzt die Kriterien fest, die für die Erlangung einer Akkreditierung erforderlich sind und bestimmt, welche Agenturen Akkreditierungsverfahren leiten dürfen. Die endgültige Akkreditierung (Zulassung) von Studiengängen findet nach wie vor durch die zuständigen staatlichen Stellen statt. (In Deutschland durch die Kultusministerien der Bundesländer). Internationalisierung der akademischen Lehre und Forschung Neben konkreten Empfehlungen wie den modularen gestuften Bachelor/Masterstudiengängen und dem ECTS beinhaltet der Bologna-Prozess auch die Forderung nach einer Internationalisierung der europäischen Hochschullandschaft, innerhalb Europas und darüber hinaus. Der europäische Hochschulraum soll zusammenwachsen; hierzu gibt es eine Reihe von Programmen der EU. Europa soll ein "Raum des Lebenslangen Lernens" werden. Bestandteile zur Internationalisierung von Forschung und Lehre sind:
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Links: |
Weiter Informationen zum Bologna-Prozess auf den Seiten der Hochschulrektorenkonferenz (Seite befindet sich im Aufbau): |
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Vertiefende Informationen zum ECTS: | |
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Im Internetportal www.bildungsportal-thueringen.de kann nach Masterstudiengängen recherchiert werden, die von den Thüringer Hochschulen angeboten werden. | |
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Die Geschichte des Bologna-Prozesses, die Bologna-Deklaration und die nachfolgenden Vereinbarungen im Wortlaut zum Download: | |
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Aktuelle, weiterführende Informationen zum Bologna-Prozess und anderen Bildungsprogrammen der EU: | |
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Die Website des Akkreditierungsrates bietet umfangreiche Informationen zu Akkreditierungsverfahren, -agenturen und -anforderungen: | |
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Entwicklung und Erprobung eines integrierten Leistungspunktesystems in der Weiterentwicklung modularisierter Studiengänge am Beispiel der Ingenieurwissenschaften. Angebot | |
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Präsentation zum Thema "Der Bologna-Prozess" von Katja Borowski (Stand: 11.8.2005). | |
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Ergänzende Informationen zu den Bachelor- und Master-Studiengängen in Thüringen: | |
| Autor: | Benjamin Popp, Bildungsportal Thüringen mit Unterstützung von |
| Katja Borowski, Fachhoschule Jena, | |
| Dr. Petra Hennecke, TU Ilmenau |
